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Die Energiekosten übersteigen die Herstellungskosten eines Gebäudes im Laufe seiner Lebenszeit bei Weitem. Um so wichtiger ist es dem
Bauherrn, Eigentümer oder Mieter des Objektes aufzuzeigen wie hoch die zu erwartenden Energiekosten des Gebäudes sind und wo die Einsparungspotentiale hierfür liegen. Bei Vermietung oder Verkauf ist der
Energiepass laut ENEV verpflichtend vorzulegen. Hierdurch werden am Markt zwangsläufig energetisch schlecht entwickelte Gebäude Absatzschwierigkeiten mit sich bringen.
Es gibt 2 Arten von Energiepässen, den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist die vereinfachte Variante des
Energieausweises. Hier werden lediglich die tatsächlichen Verbrauchswerte auf die beheizte Gebäudefläche umgelegt. Das Nutzerverhalten bleibt hier bei vollkommen unberücksichtigt.
Ich erstelle für meine Kunden den deutlich qualifizierteren Energiepass als Bedarfsausweis. Grundlage des Bedarfsausweises sind die energetischen Eckwerte
der einzelnen Gebäudeteile, z.B. Wand oder Dach. Anhand der energetischen Eckwerte werden die einzelnen Bauteile des Gebäudes gewertet und beurteilt. In Summe ergibt sich aus der Addition der einzelnen Gebäudekom-
ponenten der Energiebedarf des gesamten Gebäudes. So wird nutzerunabhängig der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt.
Abgerundet wird dieser Ausweis durch den Vorschlag von zwei möglichen Energieeinsparungsmaßnahmen. Es wird aufgezeigt wie sich der
Energiebedarf durch diese Maßnahmen voraussichtlich ändern wird.
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