Architekturbüro Dipl.-Ing.(FH) Michael Koch-Kohlstadt

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Gebrauchte Immobilien nehmen in der Immobilienwirtschaft an Wichtigkeit deutlich zu. Häufig entsprechen jedoch die Eigentums- verhältnisse nicht mehr den wirtschaftlichen Gegebenheiten. Ist eine Immobilie im Gemeinschaftseigentum einer Erbengemeinschaft, so kann das Haus ggf. gepfändet werden, wenn ein Einzelner seine Hypothek nicht bedient. Auch ist es häufig marktgerechter mehrere Eigentums- wohnungen zu veräußern, statt eines kompletten Hauses. Geht ein Haus als gemeinschaftliches Erbe an die Mutter und ihre Kinder, so kann bei Invalidität der Mutter das Haus zur Finanzierung der Heimkosten herangezogen werden.

Ich beantrage für Sie beim Amt eine Abgeschlossenheitserklärung, die durch die Eintragung ins Grundbuch und notarieller Beglaubigung zur Teilungserklärung führt. So wird ihr Haus z.B. in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt, die unterschiedliche Eigentümer haben können. So haftet jeder Eigentümer für sein Teileigentum. Ich ermittle ihnen die Wohnflächen, damit der Notar die Rechte und Pflichten anhand der Wohnungsgrößen auf die Eigentümer verteilen kann.